Allgemeine Bedingungen und Konditionen der Rekrutierung.
Bedingungen für die Buchung von Pauschalreisen, individuell zusammengestellten Reisen und Wellness-Retreats bei SUN-ZEN TRAVEL.
Última actualización · Septiembre 2026Das Wichtigste auf einen Blick
Diese Zusammenfassung dient nur zur Orientierung und ersetzt nicht den vollständigen Text. Bei Widersprüchen gelten die folgenden Abschnitte.
- Buchung mit 300 €. Du zahlst 50 % des Restbetrags, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, und den Rest 30 Tage vor der Abreise.
- Kommt die Reise nicht zustande, erstatten wir dir 100 %. Alles, was du bezahlt hast, ohne Ausnahme.
- Wenn du selbst stornierst, verlierst du bei mehr als 60 Tagen nur die Anzahlung; zwischen 30 und 60 Tagen 50 %; bei weniger als 30 Tagen 100 %.
- Du kannst deinen Platz an eine andere Person abtreten, wenn du das mindestens 7 Tage vorher ankündigst und die dadurch entstehenden Kosten übernimmst.
- Die Reiseversicherung ist Pflicht und ist nicht im Preis enthalten.
- Der Preis kann nur steigen aufgrund von Treibstoff, Steuern oder Wechselkursen, niemals in den letzten 20 Tagen, und steigt er um mehr als 8 %, kannst du kostenlos stornieren.
Identifizierung der Agentur.
In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften (LSSI-CE, RDL 1/2007 und Dekret 101/2018 der Region Valencia):
Inhaber Antonio Pascual Gamero (SUN-ZEN TRAVEL)
NIF (Steuernummer) 07046276L
Sitz C/ Jacinto Benavente, 41 Esc. B – 13º, 46980 Paterna (Valencia), Spanien
E-Mail info@sunzentravel.com
Telefon 604 92 81 72
Rechtlicher Status Reisebüro mit der Registrierungsnummer CV-AVC002733-V im Tourismusregister der Comunitat Valenciana.
Insolvenzabsicherung
In Übereinstimmung mit dem Real Decreto Legislativo 1/2007 y a la normativa turística de la Comunitat Valenciana, SUN-ZEN TRAVEL tiene constituida y mantiene de forma permanente una garantía frente a la insolvencia. Esa garantía cubre el reembolso efectivo de todos los pagos realizados por el viajero, o por un tercero en su nombre, en la medida en que los servicios correspondientes no se hayan prestado, y —cuando el viaje incluya transporte— su repatriación efectiva.
Entidad garante Markel Insurance SE, Sucursal en España
Protokoll Entidad aseguradora inscrita en la Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones con la clave E0235
Format Seguro de caución para agencias de viajes
Capital garantizado 100.000 €
Con independencia de lo anterior, SUN-ZEN TRAVEL tiene suscrita la póliza de Responsabilidad Civil exigida por la normativa turística. Son coberturas distintas: la responsabilidad civil responde de los daños causados en el desarrollo de la actividad; la garantía frente a la insolvencia responde del reembolso y de la repatriación cuando la agencia no puede hacer frente a sus obligaciones.
Geltungsbereich und Reisearten.
SUN-ZEN TRAVEL kann in zwei unterschiedlichen Rollen auftreten, wovon die jeweilige Haftungsregelung abhängt:
- Als Veranstalterin von Pauschalreisen, wenn sie mindestens zwei touristische Leistungen unter einem einzigen Vertrag zusammenfasst.
- Als Vermittlerin, wenn sie den Abschluss einzelner Leistungen (Flüge, Transport oder andere eigenständige Leistungen) vermittelt, die von Dritten erbracht werden.
Reisearten
- Kleingruppenreisen: eigene Reiserouten mit festen Terminen und einer Gruppe von 6 bis 13 Reisenden. Sie gelten als Pauschalreise.
- Individuelle Reisen: maßgeschneiderte Routen nach den Vorgaben des Reisenden.
- Wellness-Retreats: Aufenthalte in Einrichtungen Dritter, organisiert und verwaltet von der Agentur.
Bei den Retreats organisiert und verwaltet SUN-ZEN TRAVEL den Aufenthalt, ohne medizinische Leistungen oder persönliche Begleitung vor Ort zu erbringen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und im Kostenvoranschlag festgehalten wurde.
Vorvertragliche Information und Vertragsschluss.
Bevor der Reisende vertraglich gebunden ist, stellt SUN-ZEN TRAVEL ihm das standardisierte Informationsformular zur Verfügung, das die Vorschriften über Pauschalreisen vorsehen, zusammen mit den vorvertraglichen Informationen zu Reiseziel, Reiseroute, Unterkunft, Transport, inbegriffenen Mahlzeiten, Gesamtpreis, Zahlungsplan und Dokumentationsanforderungen.
Der Vertrag kommt zustande, sobald diese drei Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind:
- Annahme des vorgeschlagenen Kostenvoranschlags oder der Reiseroute durch den Reisenden.
- Zahlung der entsprechenden Anzahlung.
- Schriftliche Bestätigung von SUN-ZEN TRAVEL.
Solange nicht alle drei vorliegen, begründet das Ausfüllen eines Formulars oder eine Informationsanfrage keinerlei Verpflichtung für keine der beiden Parteien.
Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, über die erforderlichen persönlichen Dokumente zu verfügen — Reisepass, Visa und gegebenenfalls Gesundheitszeugnisse — gemäß den Anforderungen des Ziellandes. SUN-ZEN TRAVEL informiert über diese Anforderungen und unterstützt bei deren Beschaffung, haftet jedoch nicht für eine Einreiseverweigerung aufgrund fehlerhafter oder abgelaufener Dokumente.
Preis und Preisänderungen.
Der veröffentlichte Preis ist der Gesamtpreis pro Person und umfasst alle im Programm beschriebenen Leistungen sowie die anfallenden Steuern und Gebühren. Nicht eingeschlossene Posten sind in jedem Programm ausdrücklich aufgeführt.
Nach Vertragsschluss kann der Preis nur nach oben angepasst werden aus einem dieser drei Gründe, und nur in dem Umfang, in dem sie tatsächlich eintreten:
- Änderung des Passagierbeförderungspreises aufgrund der Treibstoffkosten oder anderer Energiequellen.
- Änderung der auf die gebuchten Leistungen erhobenen Steuern oder Gebühren, einschließlich Lande- oder Einschiffungsgebühren.
- Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse.
Keine Preisänderung darf innerhalb der letzten 20 Tage vor der Abreise mitgeteilt werden. Bedeutet die Anpassung eine Erhöhung von mehr als 8 % des Gesamtpreises,kann der Reisende den Vertrag ohne jede Vertragsstrafe auflösen und die vollständige Rückerstattung aller Zahlungen verlangen.
Die gleiche Regel gilt umgekehrt: Werden diese Posten günstiger, hat der Reisende Anspruch auf die entsprechende Preisminderung,abzüglich der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten.
Aufbau Zahlungen.
Kleingruppenreisen
1 · Buchung des Platzes
Feste Anzahlung von 300 €die der Verwaltung der ersten Schritte und der Reservierung des Platzes dient. Sie wird vom Gesamtpreis abgezogen. Gemäß Art. 103.a der TRLGDCU, ist sie nicht erstattungsfähig, sobald Schritte mit Dritten eingeleitet wurden, außer in den in den Abschnitten 04, 07 und 09 dieser Bedingungen vorgesehenen Fällen.
2 · Bestätigung der Gruppe
Sobald die Mindestteilnehmerzahl von 6 Reisenden, erreicht ist, teilt SUN-ZEN TRAVEL dies offiziell mit. Ab dieser Mitteilung zahlt der Reisende den 50 % des ausstehenden Betrags — das heißt die Hälfte des Gesamtpreises nach Abzug der Anzahlung — innerhalb der in der Mitteilung angegebenen Frist.
3 · Restzahlung
Der verbleibende Betrag muss 30 Tage vor dem Abreisedatum beglichen sein, da dies Voraussetzung für die Durchführung der Reise ist.
Beispiel bei einer Reise für 2.595 €: 300 € Anzahlung, 1.147,50 € bei Bestätigung der Gruppe und 1.147,50 € dreißig Tage vor der Abreise.
Individuelle Reisen und Retreats
1 · Planungsanzahlung
Erste Zahlung für den Beginn der technischen Ausarbeitung und des detaillierten Kostenvoranschlags. Sie wird vom Endpreis abgezogen, ist jedoch nicht erstattungsfähig, wenn der Reisende zurücktritt, nach Aushändigung der Reiseroute.
2 · Verbindliche Buchung
Nach Annahme des Kostenvoranschlags zahlt der Reisende den vereinbarten Prozentsatz —üblicherweise zwischen 30 % und 50 %— zur Reservierung und Bezahlung von Flügen und Leistungen Dritter.
3 · Restzahlung
Die 100 % des Betrags müssen vor der Übergabe der endgültigen Reiseunterlagen beglichen sein, gemäß den im Kostenvoranschlag vereinbarten Fristen.
Banküberweisung und Kreditkarte werden akzeptiert. Keine Gebühren oder Aufschläge je nach Zahlungsmittel.
Übertragung der Buchung an einen anderen Reisenden.
Kann der Reisende die Reise nicht antreten, kann er seine Buchung an eine andere Person übertragen, die die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, indem er dies SUN-ZEN TRAVEL auf einem nachweisbaren Weg mitteilt und dies mindestens 7 Kalendertage im Voraus tut, vor der Abreise.
Übertragender und Übernehmer haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des ausstehenden Betrags sowie für die zusätzlichen Kosten, die durch die Übertragung entstehen — vor allem die Umschreibung der Flugtickets, die bei Langstreckenflügen je nach gebuchtem Tarif hoch oder sogar unmöglich sein kann. SUN-ZEN TRAVEL teilt diese Kosten nachvollziehbar mit, bevor die Übertragung abgeschlossen wird.
In der Praxis bedeutet das: Wenn dir etwas Unvorhergesehenes dazwischenkommt, lohnt es sich, vor einer Stornierung nach der Übertragungsmöglichkeit zu fragen: Das ist in der Regel deutlich günstiger, als 50 % oder 100 % der Reise zu verlieren.
Änderungen vor der Abreise.
SUN-ZEN TRAVEL kann unwesentliche Änderungen am Programm vor der Abreise vornehmen und muss diese dem Reisenden klar und auf nachweisbarem Weg mitteilen.
Ist SUN-ZEN TRAVEL hingegen gezwungen, eine der wesentlichen Eigenschaften der Reise erheblich zu ändern oder eine ausdrücklich zugesagte besondere Anforderung nicht zu erfüllen, hat der Reisende eine angemessene Frist, um zwischen Folgendem zu wählen:
- Die vorgeschlagene Änderung annehmen.
- Den Vertrag ohne Vertragsstrafe auflösen, mit vollständiger Erstattung aller geleisteten Zahlungen.
- Eine Ersatzreise annehmen, die von gleicher oder höherer Qualität ist, sofern SUN-ZEN TRAVEL diese anbieten kann. Ist sie von geringerer Qualität, wird der Preis entsprechend gemindert.
Stornierung durch den Reisenden.
Der Reisende kann den Vertrag jederzeit vor Reisebeginn auflösen. Dabei gilt die folgende festgelegte Vertragsstrafe,, die auf den Gesamtpreis berechnet wird und von der Anzahl der Kalendertage im Voraus abhängt:
Es verfällt nur die Anzahlung von 300 €. Der restliche gezahlte Betrag wird vollständig erstattet.
Vertragsstrafe von 50% des Gesamtpreises der Reise.
Vertragsstrafe von 100 % des Gesamtpreises der Reise.
Bevor du stornierst, lohnt es sich, zwei Alternativen zu prüfen: die Übertragung der Buchung an eine andere Person und die Stornoschutz-Deckung der Reiseversicherung, die die Vertragsstrafe erstatten kann, wenn der Grund von der Police abgedeckt ist.
Stornierung ohne Vertragsstrafe bei außergewöhnlichen Umständen
Es wird keine Vertragsstrafe erhoben, und der Reisende hat Anspruch auf die vollständige Erstattung aller geleisteten Zahlungen,, wenn am Zielort oder in dessen unmittelbarer Umgebung unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung der Reisenden zum Zielort erheblich beeinträchtigen.
In diesem Fall hat der Reisende keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.
Stornierung durch die Agentur.
Wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Gruppenreisen erfordern eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Reisenden. Wird diese nicht erreicht, sagt SUN-ZEN TRAVEL die Reise ab und erstattet 100 % aller geleisteten Zahlungen,einschließlich der Anzahlung, ohne zusätzliche Entschädigung.
Die Vorankündigungsfrist richtet sich nach der Reisedauer:
- Reisen von mehr als 6 Tagen: 20 Kalendertage im Voraus.
- Reisen von 2 bis 6 Tagen: 7 Kalendertage im Voraus.
- Reisen von weniger als 2 Tagen: 48 Stunden im Voraus.
Wegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände
Ist SUN-ZEN TRAVEL aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung der Reise gehindert, teilt sie dies unverzüglich mit und erstattet 100 % aller geleisteten Zahlungen,, ebenfalls ohne zusätzliche Entschädigung.
In beiden Fällen erfolgt die Erstattung unverzüglich und in jedem Fall innerhalb einer Höchstfrist von 14 Kalendertagen ab der Vertragsauflösung.
Recht des Widerrufs.
In Übereinstimmung mit dem Art. 103.l del RDL 1/2007, ist das 14-tägige Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge nicht anwendbar auf Pauschalreiseverträge. Eine Vertragsauflösung bleibt weiterhin möglich, mit der in Abschnitt 08 vorgesehenen Vertragsstrafe.
Auch individuelle Reisen und Retreats sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen (Art. 103.c del RDL 1/2007), da es sich um nach den Vorgaben des Verbrauchers erstellte Leistungen handelt..
Wenn eine Leistung nicht wie vereinbart erbracht wird.
Der Reisende muss SUN-ZEN TRAVEL unverzüglich über jede während der Reise festgestellte Vertragswidrigkeit informieren, damit diese sofort behoben werden kann. Wird dies erst nach der Rückkehr mitgeteilt, verringern sich die Möglichkeiten einer Lösung erheblich.
SUN-ZEN TRAVEL behebt die Vertragswidrigkeit, es sei denn, dies ist unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Geschieht dies nicht, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung für den betroffenen Zeitraum sowie gegebenenfalls auf Schadensersatz für die erlittenen Schäden.
Kein Schadensersatz wird geschuldet, wenn die Vertragswidrigkeit dem Reisenden selbst zuzurechnen ist, einem an den gebuchten Leistungen unbeteiligten Dritten zuzurechnen und dabei unvorhersehbar oder unvermeidbar ist, oder auf unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen beruht.
Ist die Rückreise zum vorgesehenen Termin aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände unmöglich, übernimmt SUN-ZEN TRAVEL die Kosten für die erforderliche Unterkunft gleichwertiger Kategorie, bis zu maximal drei Nächten,vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmen für Personen mit eingeschränkter Mobilität und ihre Begleitpersonen, Schwangere, unbegleitete Minderjährige und Personen mit besonderem medizinischem Betreuungsbedarf.
Pflicht zur Unterstützung.
SUN-ZEN TRAVEL leistet angemessene und unverzügliche Unterstützung für Reisende, die während der Reise in Schwierigkeiten geraten, insbesondere durch Informationen über medizinische Einrichtungen und örtliche Behörden sowie Unterstützung bei Fernkommunikation und der Suche nach alternativen Reisemöglichkeiten.
Ist die Schwierigkeit vorsätzlich oder durch Fahrlässigkeit des Reisenden selbst verursacht worden,, kann für diese Unterstützung ein angemessener Aufpreis berechnet werden, der die tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigt.
Versicherung der Reise.
Der Abschluss einer Reiseversicherung mit Deckung für medizinische Versorgung, Rettung und Rückführung ist Pflicht für die Teilnahme an den Reisen von SUN-ZEN TRAVEL. Sie ist nicht im Preis enthalten.
SUN-ZEN TRAVEL stellt dem Reisenden einen zur Reiseroute und den geplanten Aktivitäten passenden Versicherungsvorschlag zur Verfügung und empfiehlt, dass dieser eine Stornoschutz-Deckung, umfasst, angesichts der in Abschnitt 08 vorgesehenen Vertragsstrafen.
Schließt der Reisende eine andere Police ab, muss er diese vor der Abreise nachweisen. Wer den Abschluss jeglicher Versicherung ablehnt, trägt die medizinischen Kosten sowie die Kosten für Rettung und Rückführung selbst, die während der Reise entstehen könnten.
Diese Regelung beschränkt oder schließt nicht die Haftung aus, die SUN-ZEN TRAVEL als Veranstalterin gemäß der Pauschalreiserichtlinie trifft und die unabdingbar ist..
Änderungen vor Ort.
Die Reiserouten sind lebendige Leitfäden. Während der Reise können Anpassungen aufgrund von Wetter, Sicherheit, Straßenzustand, Verfügbarkeit der Leistungsträger oder höherer Gewalt vorgenommen werden.
Tritt dies ein, schlägt SUN-ZEN TRAVEL Leistungen von gleichwertige oder höhere Qualität ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden vor. Ist nur eine Alternative geringerer Qualität möglich, wird der Preis entsprechend gemindert.
Kleinere Anpassungen bei Zeiten, Besichtigungsreihenfolge oder Unterkunft innerhalb derselben Kategorie stellen keine wesentliche Änderung dar des Vertrags.
Verhalten und Ausschluss.
Die Reisen finden in kleiner Gruppe statt, und das Zusammenleben ist Teil der Leistung. SUN-ZEN TRAVEL kann den Vertrag auflösen und denjenigen zum Verlassen der Reise auffordern, der das Gruppenklima wiederholt und schwerwiegend stört,, die Sicherheit der Teilnehmenden gefährdet oder sich gegenüber Koordinatoren, Guides oder Leistungsträgern respektlos verhält.
Vor Ergreifen dieser Maßnahme wird der Reisende verwarnt, es sei denn, die Schwere des Vorfalls lässt dies nicht zu.
Der ausgeschlossene Reisende hat keinen Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen und trägt die Kosten seiner Rückreise, unbeschadet der Erstattung jener Beträge, die SUN-ZEN TRAVEL tatsächlich von den Leistungsträgern zurückerhalten kann.
Verantwortung und geistiges Eigentum.
- SUN-ZEN TRAVEL haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der im Vertrag enthaltenen Leistungen entsprechend ihrer Stellung als Veranstalterin oder Vermittlerin,, im Rahmen und innerhalb der Grenzen des RDL 1/2007.
- Die veröffentlichten Reiserouten, Texte, Fotografien, Aktivitäten und Materialien sind Eigentum von Antonio Pascual Gamero. Ihre Vervielfältigung ohne ausdrückliche Genehmigung ist untersagt.
Schutz von Daten.
Die personenbezogenen Daten werden gemäß der GDR (EU 2016/679) sowie dem LOPDGDD verarbeitet. Verantwortlicher für die Verarbeitung: Antonio Pascual Gamero.
Zweck: Verwaltung der Buchung und Durchführung der Reise. Die Daten werden an die für die Durchführung notwendigen Leistungsträger weitergegeben — Fluggesellschaften, Unterkünfte, Transportunternehmen und örtliche Guides —, was internationale Datenübermittlungen in die Zielländer mit sich bringen kann.
Du kannst deine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung und Datenübertragbarkeit ausüben, indem du eine E-Mail schreibst an info@sunzentravel.com, und eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos) einreichen.
Weitere Einzelheiten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Beschwerden und Streitbeilegung.
Jede Beschwerde kann gerichtet werden an info@sunzentravel.com oder an die Telefonnummer 604 92 81 72. SUN-ZEN TRAVEL antwortet so schnell wie möglich.
SUN-ZEN TRAVEL verfügt über offizielle Beschwerdeformulare, die dem Verbraucher gemäß den Vorschriften der Comunitat Valenciana zur Verfügung stehen.
Der Verbraucher kann sich außerdem an die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wenden, verfügbar unter ec.europa.eu/consumers/odr.
Rechtsvorschriften und Gerichtsstand.
Diese Bedingungen unterliegen dem spanischen Recht,, insbesondere dem Texto Refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (RDL 1/2007).
Zuständig sind die Gerichte am Wohnsitz des Verbrauchers.
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen für nichtig oder unanwendbar erklärt werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen,die weiterhin vollumfänglich anwendbar bleiben.